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Arbeitsschutz / Arbeitsplatzeinrichtung
Vorschriften für Gefahrstoffe in der Schweißtechnik
Beim Schweißen und Schneiden werden Rauche und Partikel freigesetzt. Diese Emissionen sind als
Gefahrstoffe klassifiziert. Sie gefährden nicht nur die Atmungsorgane, sondern sind teilweise sogar
krebserzeugend. Folgende Vorschriften regeln den Umgang mit den Gefahrstoffen:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Aus dem ArbSchG § 5 „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ ergibt sich:
• Der Betreiber hat die Verpflichtung, alle Gefahren vor Ausübung einer Tätigkeit
zu ermitteln und Maßnahmen zur Beseitigung oder Reduzierung zu treffen.
• Die Tätigkeit darf erst dann aufgenommen werden, wenn Schutzmaßnahmen
getroffen wurden.
• Die Schutzmaßnahmen müssen überprüft, gegebenenfalls nachbessert
und die Ergebnisse dokumentiert werden.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Entscheidende Regelungen liefert der Anhang I Nr. 2 „Partikelförmige Gefahrstoffe“:
• Stäube sind an der Austritts- oder Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen
und gefahrlos zu entsorgen.
• Die abgesaugte Luft ist so zu führen, dass so wenig Staub wie möglich in die Atemluft
der Beschäftigten gelangt. Die Luft darf nur in den Arbeitsbereich zurückgeführt werden,
wenn sie ausreichend gereinigt ist.
• Einrichtungen zum Erfassen und Abscheiden von Stäuben müssen dem Stand der Technik
entsprechen und bei der Inbetriebnahme auf ausreichende Wirksamkeit geprüft werden.
• Die Einrichtungen sind mindestens jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen, zu warten
und gegebenenfalls in Stand zu setzen. Die Ergebnisse der Prüfungen sind aufzubewahren.
Technische Regel für Gefahrstoffe Schweißtechnische Arbeiten (TRGS)
Die TRGS 528 Absatz 4.1 beschreibt erforderliche Schutzmaßnahmen zur Reduzierung
der Gefahrstoffbelastung für Beschäftigte in folgender Reihenfolge:
• Auswahl von gefahrstoffarmen Verfahren und Zusatzwerkstoffen (Prüfung der Substitution)
• Lüftungstechnische Maßnahmen
• Organisatorische und hygienische Maßnahmen
• Persönliche Schutzmaßnahmen (Tragen von Atemschutz).
Schweißen ohne Rauch“
Weiterführende Informationen liefert die Broschüre „Schweißen ohne Rauch“
vom Verband Deutscher Maschinen und Anlagenbauer (VDMA)
Download:
KEMPER
GmbH
Von-Siemens-Straße 20
48691 Vreden
Telefon: +49 2564 68 - 0
Fax +49 2564 68 - 120
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Schweißabsaugung allgemeine Info
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